© Ursula Euler
Wessis in Weimar
Szenen aus dem besetzten Land
15D / 23H
Ws. BERLIN. 15. März 1990. Zur 'Wahrung des Volkseigentums' ist mit Wirkung vom 1. März in der DDR eine 'Anstalt zur treuhänderischen Verwaltung des Volkseigentums (Treuhandanstalt)' gegründet worden. Diese Rechtskonstruktion sei notwendig geworden, erläuterte Minister Ullmann (Demokratie jetzt), weil es im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) der Bundesrepublik den Begriff des Volkseigentums nicht gebe. Volkseigentum bedeutet in der DDR bisher nichts anderes als Staatseigentum. Es zu wirklichem Volkseigentum werden zu lassen ist eine der Aufgaben der Treuhandanstalt. (FAZ) Deutschland Ost und West nach der Vereinigung: Mit tragikomischen Situationen und Figuren zeigt Hochhuth, dass wirtschaftliche Entscheidungen ebenso schicksalhaft sein können wie politische. Wer besitzt die eigentliche Macht? Die Staatsmänner, Regionalpolitiker, der örtliche Bürgermeister - oder die Banker?
10.2.1993 Berliner Ensemble (Regie: Einar Schleef)
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